In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachgenannten Bedeutung verwendet, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
▪ Schmidt Trucks: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schmidt Trucks B.V, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet;
▪ Auftraggeber/Käufer: der Vertragspartner von Schmidt Trucks, der Auftraggeber / Käufer;
▪ Der zwischen Schmidt Trucks und dem Auftraggeber/ Käufer geschlossene Vertrag über den Verkauf / die Lieferung und / oder die Demontage und Montage.
2.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen Schmidt Trucks und dem Auftraggeber / Käufer, für den Schmidt Trucks diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle mit Schmidt Trucks abgeschlossenen Verträge, für deren Durchführung Schmidt Trucks die Dienste Dritter in Anspruch nimmt.
2.3 Etwaige Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur insoweit, als diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.4 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebes / Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft. Schmidt Trucks und derAuftraggeber / Käufer werden dann neue Bestimmungen vereinbaren, um die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen zu ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen beachtet werden.
3.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge, wie und von wem im Auftrag von Schmidt Trucks wo immer getan, sind unverbindlich und erfolgen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgestellten Preise und Spezifikationen.
3.2 Verträge, an denen Schmidt Trucks beteiligt ist, gelten nur als abgeschlossen:
a. nach Unterzeichnung eines zu diesem Zweck abgeschlossenen Vertrags durch beide Parteien, und zwar ab dem Tag der Unterzeichnung, oder;
b. nach Erhalt und Bestätigung der schriftlichen Annahme eines Angebots von Schmidt Trucks durch den Auftraggeber / Käufer, oder;
c. nach Eingang des vereinbarten und fakturierten Preises bei Schmidt Trucks durch Zahlung des Auftraggebers / Käufers;
d. oder durch die Übergabe des zu bearbeitenden, zu wartenden, zu demontierenden oder zu reparierenden Gegenstandes und / oder der für den Auftrag erforderlichen Dokumente an Schmidt Trucks durch den Auftraggeber / Käufer;
e. oder durch Übergabe des Kaufgegenstandes (Eigentumsübertragung) und Zahlung (Barzahlung) an die Firma Schmidt Trucks.
3.3 Schließt eine natürliche Person im Namen oder im Auftrag einer anderen natürlichen Person eine Vereinbarung mit Schmidt Trucks, so erklärt er sich durch den Vertragsabschluss dazu berechtigt. Diese Person haftet neben der natürlichen Person gesamtschuldnerisch für alle sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen.
3.4 Lieferzeiten in Angeboten von Schmidt Trucks sind Richtwerte und berechtigen den Auftraggeber / Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.5 Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Schmidt Trucks und dem Auftraggeber / Käufer über den Inhalt des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags ist die schriftliche Bestätigung / die Rechnung von Schmidt Trucks maßgebend.
4.1 Schmidt Trucks wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an ein gutes, fachmännisches Können durchführen.
4.2 Die Lieferung des Kaufgegenstandes an den Auftraggeber / Käufer erfolgt erst nach (vollständiger) Bezahlung des Kaufpreises an Schmidt Trucks, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3 Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Firma / Lager von Schmidt Trucks durch tatsächliche Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes an den Kunden / Käufer.
4.4 Die Lieferung des Kaufgegenstandes gilt als einwandfrei erfolgt, von dem Zeitpunkt an, in dem Schmidt Trucks den Kaufgegenstand gemäß dem mit dem Auftraggeber/ Käufer getroffenen Vertrag zur Verfügung gestellt hat.
4.5 Wenn der Vertrag und / oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Lieferung oder Zurverfügungstellung auf den Auftraggeber / Käufer über und Schmidt Trucks haftet nicht mehr für den Kaufgegenstand.
4.6 Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Fahrzeug (z. B. Dienstwagen, Anhänger oder Sattelanhänger), dann haftet Schmidt Trucks ab Lieferung nicht mehr für den Kaufgegenstand, dessen Zustand und / oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Inspektionen oder sonstiger Anforderungen.
4.7 Für alle Lieferungen von Schmidt Trucks gilt die Incoterm Ex Work (EXW), d.h. der Auftraggeber/ Käufer holt die gekaufte / gelieferte Ware ab Firma / Lager von Schmidt Trucks ab. Sobald der Auftraggeber/ / Käufer die Waren übernommen hat oder in seinem Besitz hat, trägt er selbst das Schadensrisiko. Etwaige Exportkosten trägt der Auftraggeber/ / Käufer.
4.8 Im Falle der Lieferung der gekauften Ware durch Schmidt Trucks an einer vom / im Auftrag des Auftraggeber(s) / Käufer(s) angegebenen Lieferadresse (z. B. Hafen, etc ..) erfolgt der Transport oder die Verfrachtung der gekauften Ware ab Firma / Lager von Schmidt an die Lieferadresse vollständig auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers / Käufers, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, unbeschadet der Tatsache, dass Schmidt Trucks für diesen Transport / diese Verfrachtung versichert ist. Diese Bestimmung gilt auch für die Lieferung von Unfallwagen und Autoteilen.
4.9 Die Lieferung von Lastkraftwagen an die vom / im Auftrag des Auftraggeber(s) / Käufer(s) angegebene Lieferadresse gilt jederzeit als schadensfrei, vollständig und fahrtüchtig abgeschlossen, was auch im CMR angegeben wird.
5.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung vor Lieferung des Kaufgegenstandes zu erfolgen.
5.2 Alle Zahlungen haben in der von Schmidt Trucks angegebenen Art und Weise zu erfolgen. Bei (bargeldlosen) Zahlungen aus dem Ausland gilt eine Zahlungsfrist von 8 Tagen nach Rechnungsstellung und für (bargeldlosen) Inlandszahlungen gilt eine Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.3 Bei Barzahlung hat der Auftraggeber / Käufer Schmidt Trucks vor der Lieferung den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
5.4 Wenn der Auftraggeber / Käufer nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt, dann gerät der Auftraggeber / Käufer nach dem Gesetz in Verzug. Der Kunde / Käufer ist dann 1 % Zinsen pro Monat oder einen Teil davon schuldig, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen oder die Handelszinsen sind höher, wobei in diesem Fall der höchste Zinssatz gilt. Die Zinsen auf den offenstehenden und fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, in dem sich der Auftraggeber / Käufer in Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung berechnet.
5.5 Im Falle der Liquidation, der (Konkurs-) Insolvenz, der Zulassung des Antrags zur Restschuldbefreiung nach der Insolvenzverordnung (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen, WSNP), der Pfändung oder der (vorläufigen) Zahlungseinstellung des Auftraggebers / Käufers werden die Forderungen von Schmidt Trucks sofort fällig.
6.1 Alle von Schmidt Trucks gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum von Schmidt Trucks bis der Auftraggeber / Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit Schmidt Trucks abgeschlossenen Verträgen erfüllt hat.
6.2 Der Auftraggeber / Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder auf andere Weise darüber zu verfügen.
6.3 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagnahmen oder Rechte daran geltend machen oder geltend machen wollen, ist der Kunde / Käufer verpflichtet, Schmidt Trucks so schnell wie möglich darüber zu benachrichtigen.
6.4 Der Auftraggeber / Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl und Vandalismus versichert zu halten und den Versicherungsschein auf erstes Anfordern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
6.5 Für den Fall, dass Schmidt Trucks seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber / Käufer Schmidt Trucks oder einem von Schmidt Trucks zu benennenden Dritten die uneingeschränkte und nicht widerrufliche Zustimmung, sich an alle Orte zu begeben, an denen sich die Besitztümer von Schmidt Trucks befinden, und diese Gegenstände zurückzunehmen.
7.1 Grundsätzlich vereinbaren die Parteien bei Vertragsschluss einen Festpreis, es sei denn, Schmidt Trucks hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben.
7.2 Die Preise basieren auf Lieferung ab Lager / Firma Schmidt Trucks, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Austauschmotoren / Austauschteile werden nur gegen Rückgabe eines alten Austauschmotors oder ausgetauschten Teils geliefert, der nicht gebrochen, gerrissen, geschweißt oder anderweitig beschädigt oder unvollständig sein darf und an dem die verschiedenen Teile auf normale Weise überholt werden können. Wird ein Austauschmotor oder ein ausgetauschter Teil mit solchen Mängeln übergeben, gehen die höheren Kosten zu Lasten des Auftraggebers / Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.1 Beschwerden über gelieferte Waren und / oder geleistete Arbeit müssen vom Auftraggeber / Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Ausführung der Arbeit schriftlich an Schmidt Trucks gemeldet werden in einer für Schmidt Trucks verständlichen Sprache (Niederländisch, Deutsch oder Englisch), und zwar mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels, damit Schmidt Trucks angemessen reagieren kann.
8.2 Der Auftraggeber / Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung zu kontrollieren oder (zu) prüfen (zu lassen), ob die Qualität und / oder Quantität der gelieferten Ware mit dem übereinstimmt, was vereinbart wurde.
8.3 Bei begründeter Reklamation wird Schmidt Trucks die gelieferte Ware ersetzen oder die festgestellten Mängel beheben oder die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt ohne Ersatz von Schäden und / oder Kosten.
9.1 Für Lieferungen von Gebrauchtwagen und / oder Gebrauchtteilen gilt keine Garantie, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
9.2 Bei Lieferungen von Neufahrzeugen und / oder Teilen gilt nur die Garantie, die vom Hersteller oder Importeur auf diese Sachen abgegeben wurde.
9.3 Der Auftraggeber / Käufer kann keine Rechte in Bezug auf Kauf, Reparatur und / oder Wartung geltend machen wegen Nichtkonformität im Sinne von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
10.1 Wenn der Auftraggeber/ Käufer nach Abschluss eines Vertrages diesen widerrufen möchte, dann werden 10% des Kaufpreises als Widerrufskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von Schmidt Trucks auf vollen Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.
10.2 Lehnt der Auftraggeber / Käufer bei Widerruf den Kauf von bereits von Schmidt Trucks gekauften Waren, wie Materialien und Teile, ab, ob verwendet oder verarbeitet oder nicht, dann ist der Auftraggeber / Käufer verpflichtet, Schmidt Trucks alle entstehenden Kosten zu erstatten.
11.1 Befindet sich der Kunde / Käufer im Rückstand oder in Verzug mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Zahlung auf Kosten des Auftraggebers / Käufers. In jedem Fall werden dem Auftraggeber / Käufer im Falle einer Geldforderung Inkassokosten in Rechnung gestellt, die nach dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer [Nederlandse Orde van Advocaten] festgesetzt werden.
11.2 Fall für Schmidt Trucks höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, dann sind diese erstattungsfähig.
11.3 Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers / Käufers.
12.1 Ist die von Schmidt Trucks gelieferte Ware mangelhaft, dann beschränkt sich die Haftung von Schmidt Trucks gegenüber dem Auftraggeber / Käufer auf die in diesem Dokument unter "Garantie" geregelten Bedingungen.
12.2 Bei Lieferung von Fahrzeugen und / oder Autoteilen (z. B. Motoren) haftet Schmidt Trucks ab dem Zeitpunkt der Lieferung in keiner Weise für die gelieferte Ware und / oder den Zustand der gelieferten Ware.
12.3 Schmidt Trucks haftet niemals gegenüber dem Kunden / Käufer für Schäden, aus welchem Grund auch immer, einschließlich aller direkten und indirekten Schäden (wie Folgeschäden oder Einkommensverluste), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Schmidt Trucks beruhen.
12.4 Wenn und soweit eine Haftung von Schmidt Trucks besteht, ist diese Haftung jederzeit auf den Wert der Leistung beschränkt, die sich aus der Rechnung ergibt, die sich auf den zugrundeliegenden Vertrag bezieht. Eine Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der vom Versicherer von Schmidt Trucks für die Haftung bezahlt wird.
12.5 Schmidt Trucks übernimmt keine Haftung für auf Wunsch des Auftraggebers / Käufers an Dritte ausgelagerte Lieferungen und Aktivitäten.
12.6 Der Auftraggeber / Käufer stellt Schmidt Trucks von allen Ansprüchen Dritter frei, die geltend machen, durch eine Sache und / oder durch Arbeiten, die Schmidt Trucks an den Auftraggeber / Käufer geliefert oder erbracht hat, Schaden erlitten zu haben. Der Auftraggeber / Käufer hat Schmidt Trucks für alle Schäden (einschließlich Kosten) zu entschädigen, die für Schmidt Trucks durch oder im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen Dritter entstehen.
13.1 Wenn im Falle des Verkaufs eines Firmenwagens durch Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens der Kunde / Käufer das im Vorgriff auf die Lieferung des gekauften Fahrzeugs in Zahlung genommene Fahrzeug weiter nutzt, wird das letztgenannte Fahrzeug erst nach der tatsächlichen Lieferung an Schmidt Trucks Eigentum von Schmidt Trucks.
13.2 Während dieser Nutzung sind alle Kosten, ausnahmslos und insbesondere die der Wartung und jeglicher Schäden, die durch irgendeinen Grund verursacht werden, auch als Folge des Verlustes, einschließlich des Falles, dass die vollständige Zulassungsbescheinigung nicht ausgehändigt wird oder ausgehändigt werden kann, auf Kosten und Risiko des Kunden / Käufers.
13.3 Im Falle einer tatsächlichen Lieferung des auszutauschenden Fahrzeugs muss es sich in demselben Zustand befinden wie zum Zeitpunkt der Bewertung. Ist das auszutauschende Fahrzeug nicht mehr in demselben Zustand, ist Schmidt Trucks berechtigt, das Eintauschfahrzeug zu verweigern und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises des Fahrzeugs zu verlangen oder das auszutauschende Fahrzeug neu zu bewerten.
13.4 Das auszutauschende Fahrzeug muss bei tatsächlicher Lieferung über die erforderlichen Zulassungsbescheinigungen I und II, beziehungsweise Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verfügen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn die oben genannten Dokumente nicht vollständig sind, behält sich Schmidt Trucks das Recht vor, den Auftraggeber / Käufer mit der Beschaffung der fehlenden Dokumente und der damit verbundenen Wertminderung zu belasten.
13.5 Die Rücksendung und / oder der Umtausch der von Schmidt Trucks gelieferten Waren kann nur erfolgen, wenn Schmidt Trucks die Zustimmung erteilt und die Waren überprüft. Der Auftraggeber / Käufer ist somit nicht berechtigt, von Schmidt Trucks gekaufte Waren zurückzugeben / umzutauschen.
13.6 Wenn der Auftraggeber / Käufer gekaufte Waren zurückgeben oder umtauschen möchte, muss dies innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung erfolgen.
13.7 Der Kauf von Firmenwagen durch Schmidt Trucks unterliegt immer der Bedingung, dass das gekaufte Fahrzeug bei der (tatsächlichen) Lieferung an Schmidt Trucks in dem Zustand ist, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufs befand. Ist das gekaufte Fahrzeug bei Lieferung nicht mehr in demselben Zustand, ist Schmidt Trucks berechtigt, das betreffende Fahrzeug neu zu bewerten und die Wertminderung von dem vereinbarten Kaufpreis abzuziehen, oder das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Schmidt Trucks auf Ersatz von Schäden, Kosten und / oder des entgangenen Gewinns.
14.1 Schmidt Trucks ist nicht dazu verpflichtet, jeglicher Verpflichtung nachzukommen, wenn Schmidt Trucks daran aufgrund eines Umstands gehindert wird, der weder von Schmidt Trucks verschuldet wurde, noch aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder der im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zu seinen Lasten geht.
14.2 Wenn Schmidt Trucks aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände wie (jedoch nicht beschränkt auf) nicht, unvollständige und / oder verspätete Lieferung durch den Hersteller oder Importeur, Krieg und Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilisierung, Import - und Exportverbote, Maßnahmen niederländischer und / oder ausländischer Regierungsbehörden, die die Durchführung des Vertrages problematisch und / oder teurer machen als erwartet bei Vertragsabschluss, Frost, Streiks, Epidemien, Verkehrsstörungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, Feuer, Diebstahl, etc bei Schmidt Trucks oder bei seinem Lieferanten, die vertraglichen Verpflichtungen nicht, oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, ist Schmidt Trucks berechtigt, den Vertrag innerhalb angemessener Frist zu erfüllen oder, wenn die Einhaltung nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist, den Vertrag ganz oder teilweise für aufgelöst zu erklären.
14.3 Im Falle höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertrag in den ersten sechs Monaten, in denen dieser Zustand besteht, aufzulösen. Der Auftraggeber / Käufer hat niemals das recht, Schadenersatz zu fordern und hat darauf keinen Anspruch.
15.1 Kommt der Kunde / Käufer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen aus diesen und anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist Schmidt Trucks ohne weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, berechtigt, die Ausführung des betreffenden Vertrages ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag ganz aufzulösen, unbeschadet aller anderen Rechte, die Schmidt Trucks zustehen.
15.2 Schmidt Trucks ist jederzeit, auch während der Vertragsdurchführung, berechtigt, die Erfüllung von Schmidt Trucks Verpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber / Käufer auf Wunsch und zur Zufriedenheit von Schmidt Trucks versichert und gewährleistet hat, dass er alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und aus anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vertr:agen erfüllen wird. Versäumt der Auftraggeber / Käufer innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Aufforderung von Schmidt Trucks eine Sicherheitsleistung zu erbringen, kann Schmidt Trucks den Vertrag per Einschreiben oder Fax ohne rechtliche Intervention auflösen und der Auftraggeber / Käufer ist verpflichtet, die von Schmidt Trucks bereits geleisteten oder bereits ausgeführten Arbeiten zu erstatten.
15.3 Schmidt Trucks ist (unbeschadet aller anderen Rechte) berechtigt, sämtliche Waren des Auftraggebers / Käufers im Besitz von Schmidt Trucks auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers / Käufers zu behalten, bis die zugehörigen Zahlungsansprüche sowie sämtliche Ansprüche, die Schmidt Trucks an den Auftraggeber / Käufer hat, vollständig erfüllt wurden und es dafür keine Zahlungsverzögerung gibt.
15.4 Der Auftraggeber/ Käufer ist aufgrund angeblicher Mängel oder aus sonstigen Gründen nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verweigern oder auszusetzen.
15.5 Durch die Verschaffung der Verfügungsmacht an der Ware an Schmidt Trucks begründet der Auftraggeber / Käufer ein Pfandrecht für alles, was er Schmidt Trucks schuldig ist oder schuldig sein wird. In jedem Fall sind darin Forderungen aus Verträgen, die noch nicht abgewickelt sind, enthalten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Schmidt Trucks als Pfandgläubiger das oben genannte Pfandrecht in ein besitzloses Pfandrecht umsetzen darf, indem Schmidt Trucks den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag zusammen mit einer Kopie dieser Bedingungen als Privat-Urkunde beglaubigen lässt.
15.6 Der Auftraggeber / Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
15.7 Schmidt Trucks kann, zusätzlich zu den anderen Rechten, den Vertrag mit dem Kunden / Käufer jederzeit ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Entschädigung gegenüber dem Auftraggeber / Käufer kündigen, wenn der Auftraggeber / Käufer die unbezahlten und fälligen Schulden unbezahlt belässt, zahlungsunfähig wird, wenn eine Zahlungseinstellung für den Kunden / Käufer beantragt wird, wenn der Auftraggeber / Käufer den Geschäftsbetrieb einstellt und / oder wenn das Vermögen des Kunden beschlagnahmt wird, wobei diese Beschlagnahme nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Beschlagnahme aufgehoben wird, oder wenn der Auftraggeber / Käuger andernfalls die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder einen Teil seines Vermögens verliert.
16.1 Für alle Vereinbarungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Schmidt Trucks und dem Kunden / Käufer gilt niederländisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf oder einer künftigen internationalen Regelung über Verkauf von beweglichen Sachen.
16.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus den von Schmidt Trucks abgeschlossenen Verträgen ergeben, werden, soweit dies nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, unter Ausschluss jeder anderen Behörde ausschließlich dem zuständigen Richter im Bezirk Arnheim vorgelegt.